Die Instandhaltung der Bettung

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Date
2011
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Železniční Dopravní Cesta 2011.VOŠ a SPŠ stavební
Abstract
DE: Bei der Auslegung der Gleiskonstruktion oder der Festlegung der Betriebsbelastung wird bei der ukrainischen Eisenbahn die Leistungsfähigkeit der Schotterschicht durch einen Vergleich der berechneten und zulässigen Spannungen im Schotter bestimmt. Die zulässigen Spannungen werden nach der jährlichen Verkehrsbelastung und den Fahrzeugtypen unterschieden und erreichen Werte im Bereich von 0,15 bis 0,5 MPa (ЦП117) [1]. Derzeit wird jedoch immer offensichtlicher, dass die Übertragung des Kriteriums der zulässigen Spannungen auf den Schotter analog zu den anderen Bestandteilen des Oberbaus zu unakzeptablen Ergebnissen fuhrt. Der Hauptgrund hierfür ist die unscharfe Grenze zwischen einem arbeitsfähigen und nicht arbeitsfähigen Schotterzustand, welcher im Verlaufe der Lebensdauer einer ständigen Veränderung unterzogen ist. Ein weiterer Grund ist die fehlende Berücksichtigung der Instandhaltung auf die Lebensdauer der Schotterschicht. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Faktoren, ohne deren Kenntnis die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Schotters schwierig ist. Das Ziel der vorliegenden Untersuchung besteht in der Optimierung der zulässigen vertikalen Gleislagefehler zur Minimierung der Stopfintervalle und damit der Minimierung der Schotterkosten überhaupt. Dabei wird Anfangsqualität des Fahrweges berücksichtigt. Diese wiederum ist vom Ungleichförmigkeitsgrad des Unterbaus und der Verdichtungsqualität der Bettungsschicht abhängig.
Description
М. Sysyn: ORCID 0000-0001-6893-0018, О. Nabochenko: ORCID: 0000-0001-6048-2556
Keywords
строительство, Erbauung, будівництво, украинские железные дороги, Ukrainische Eisenbahn, українські залізниці, гравий, Kies, гравій, КККГ
Citation
Die Instandhaltung der Bettung / M. Sysyn, O. Nabochenko, Ulf Gerber, V. Viktor Rybkin // Sborník přednášek. Železniční Dopravní Cesta 2011.VOŠ a SPŠ stavební. Děčín, 23–24. února 2011. – S. 23–32.